Kinder- und Jugendschutz

Definition: Kinder- und Jugendschutz soll sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche sich ungestört von schädlichen Einflüssen entwickeln können.

Der Gesetzgeber hat dabei sowohl die gesundheitliche als auch die seelische und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen im Blick. So ist es in Deutschland zum Beispiel verboten, hochprozentigen Alkohol und Tabak an Minderjährige zu verkaufen. Kinobesuche von Kindern und Jugendlichen werden durch Altersfreigaben für Filme beschränkt. Diese und andere Regelungen sind im Jugendschutzgesetz (JuSchG) festgeschrieben. Jugendschutzregeln für Fernsehen, Radio und Internet sind im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV) verankert. Auch die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und das Jugendarbeitsschutzgesetz dienen dem Kinder- und Jugendschutz.