Interview zu Rechtsfragen beim Medieneinsatz in der Kita

„Die Nutzung privater Handys von Erzieher*innen geht gar nicht.“

Claudia Gips, Fachanwältin für Medien- und Urheberrecht, plädiert für einen bewussten Umgang mit Bildern und Daten in der Kita: „Wer Medien in der Kita nutzt, muss auch rechtliche Fragen beachten!“

Claudia Gips ist Fachanwältin für Medien- und Urheberrecht in Hamburg und berät – neben Kitas – auch Autoren, Verlage Künstler, Fotografen, Werbeagenturen und Designer.

scout: Was sind für Sie als Medienanwältin die derzeit größten rechtlichen Probleme beim Einsatz von Medien in der Kita?

Claudia Gips: Die rechtlichen Herausforderungen können je nach Medium und Verwendung ganz unterschiedlich sein. So bringen zum Beispiel mit Kindern produzierte Fotos und Videos Probleme mit sich, wenn diese der Öffentlichkeit präsentiert werden. Das gilt insbesondere in den sozialen Netzwerken: Da muss ich prüfen, wen ich wann wie abbilden darf. Also alles rund um das Stichwort „Recht am Bild“. Der Datenschutz ist das zweite große Thema: Welche privaten Daten werden von den Kindern erhoben, wohin gelangen diese – zum Beispiel zur Portfolio-Erstellung mit dem Kita-Tablet. Ein dritter Punkt, der immer wieder mal Ärger bereitet, sind die Urheberrechte – etwa wenn in Kitas eigentlich urheberrechtlich geschützte Musik oder Noten genutzt werden.

Was sollten Kitas auf jeden Fall beachten, wenn sie mit Eltern über Mediennutzung sprechen?

Gegenüber den Eltern ist es sinnvoll, transparent darzustellen, mit welchen Medien die Kinder umgehen und welche Inhalte von der Kita auch in den eigenen Medien – auf der Kita-Website oder in Social Media – präsentiert werden sollen. Sollen Fotos von Kindern online genutzt werden, dann sollte in jedem Fall eine Einwilligung der Eltern eingeholt werden. Eine solche Einwilligung sollte regelmäßig erneuert werden, zum Beispiel im Jahrestakt. Meine Erfahrung ist: Je transparenter den Eltern der Hintergrund und der Zweck von bestimmten Maßnahmen erläutert werden, umso eher werden diese eine Zustimmung erteilen. Wenn Eltern einer Nutzung von Fotografien widersprechen, dann ist dem natürlich zu entsprechen.

Was geht rechtlich gar nicht?

Dazu gehört vor allem die Nutzung privater Geräte im Kita-Alltag. Verboten ist, das eigene Smartphone einzusetzen, um Fotos-, Videos- oder Tonaufnahmen von den Kindern zu machen, egal ob für Dokumentationszwecke oder als Teil der kreativen Medienerziehung. Es handelt sich ja um „dienstliche Daten“, die die jeweiligen Einrichtungen auf den privaten Geräten überhaupt nicht kontrollieren können. Das sollte man also strikt lassen, genauso wie WhatsApp-Gruppen, in denen Fotos der Kita-Kinder verschickt werden.

Gibt es tatsächlich Fälle, die Ihnen bekannt sind, bei denen Streitigkeiten medienrechtlicher Natur in Kitas vor Gericht gelandet sind?

Nein, mir sind – zum Glück! – keine gerichtlichen Fälle bekannt. Aber ich habe schon von außergerichtlichen Auseinandersetzungen gehört, bei denen es um urheberrechtliche Fragen oder solche zum Datenschutz ging.


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